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   FG Saarland, 26.08.2003 - 2 K 237/00   

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https://dejure.org/2003,19162
FG Saarland, 26.08.2003 - 2 K 237/00 (https://dejure.org/2003,19162)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.08.2003 - 2 K 237/00 (https://dejure.org/2003,19162)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. August 2003 - 2 K 237/00 (https://dejure.org/2003,19162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden; objektive Feststellungslast des Klägers für Tatsachen, die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Fahrzeugen ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung; Übertragung eines Rechtsstreits auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Fahrzeuge; Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach Erlass eines Gerichtsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Fahrzeuge - Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach Erlass eines Gerichtsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.2001 - VII R 79/99

    Kfz-Steuer: Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2003 - 2 K 237/00
    Ma�geblich ist dabei die tatsächliche Verwendung des jeweiligen Fahrzeugs (vgl. BFH, Urteil vom 1. März 2001 VII R 79/99, BStBl. II 2001, 424).

    An diesen Nachweis müssen strenge Anforderungen gestellt werden, wenn der Betrieb des Halters nicht ausschlie�lich die in § 3 Nr. 7 Buchst. b KraftStG genannten Arbeiten oder Beförderungsleistungen zum Gegenstand hat (BFH, Urteil vom 1. März 2001 VII R 79/99, BStBl. II 2001, 424 [426]).

    Dabei ist der Klägerin zuzugeben, dass das Gesetz dem Fahrzeughalter für den Nachweis keine bestimmten Förmlichkeiten - zum Beispiel das Führen eines Fahrtenbuches - auferlegt (BFH, Urteil vom 1. März 2001 VII R 79/99, BStBl. II 2001, 424 [426]).

  • BFH, 23.05.1989 - VII R 110/86

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreites Fahrzeug - Zweckfremde Benutzung -

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2003 - 2 K 237/00
    Das bedeutet, dass das betreffende Fahrzeug allein dem begünstigten Zweck dienen muss, solange es zweckgerecht verwendet wird, also ohne eine anderweitige â??Mitâ??benutzung (BFH, Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BStBl. II 1989, 907).
  • BFH, 07.03.1984 - II R 40/80

    Kfz - Zulassung eines Kfz - Landwirtschaftlicher Betrieb - Verjährung von

    Auszug aus FG Saarland, 26.08.2003 - 2 K 237/00
    Wird also ein zugelassenes Fahrzeug nicht ausschlie�lich in einem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch in einem gewerblichen Betrieb verwendet, so ist sein Halten unter keinen Umständen steuerfrei (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 3 KraftStG, Rdnr. 26 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 7. März 1984, BStBl. II 1984, 459).
  • FG Hamburg, 16.11.2020 - 4 K 56/20

    Kraftfahrzeugsteuer: Umfang der Nachweispflicht in Bezug auf den behaupteten

    Die Vorschrift des § 3 KraftStG stellt eine Ausnahmevorschrift dar, die entgegen § 1 Abs. 1 KraftStG ausnahmsweise eine Steuerbefreiung anordnet, also einen steuerbefreienden Tatbestand normiert, für den nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast der Kläger beweisbelastet ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 19.01.2017, 4 K 137/16; FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2016, 4 K 71/16; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.01.2014, 14 K 164/12, EFG 2014, 959; FG des Saarlandes, Urteil vom 26.08.2003, 2 K 237/00, juris).

    Denn der Grundsatz der Amtsermittlung erfährt eine Einschränkung durch die in § 76 Abs. 1 Satz 2 und 3 FGO niedergelegte Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mitzuwirken, indem sie ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abgeben (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 01.06.2005, juris; FG des Saarlandes, Urteil vom 26.08.2003, 2 K 237/00, juris).

  • FG Hamburg, 19.01.2017 - 4 K 137/16

    Kraftfahrzeugsteuer: Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für einen mehrachsigen

    Die Vorschrift des § 3 KraftStG stellt eine Ausnahmevorschrift dar, die entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ausnahmsweise eine Steuerbefreiung anordnet, also einen steuerbefreienden Tatbestand normiert, für den nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast der Kläger beweisbelastet ist (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.01.2014, 14 K 164/12, EFG 2014, 959; FG des Saarlandes, Urteil vom 26.08.2003, 2 K 237/00, juris).

    Denn der Grundsatz der Amtsermittlung erfährt eine Einschränkung durch die in § 76 Abs. 1 Satz 2 und 3 FGO niedergelegte Pflicht der Beteiligten, an der Erforschung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mitzuwirken, indem sie ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abgeben (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 01.06.2005, juris; FG des Saarlandes, Urteil vom 26.08.2003, 2 K 237/00, juris).

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